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OLG Brandenburg, 21.11.2022 - 13 WF 184/22 |
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Sofortige Beschwerde gegen einen Beweisbeschluss in einem Umgangsverfahren Nichtanhörung von Beteiligten zur Person eines Sachverständigen Keine Anfechtbarkeit des Beweisbeschlusses
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sofortige Beschwerde gegen einen Beweisbeschluss in einem Umgangsverfahren; Nichtanhörung von Beteiligten zur Person eines Sachverständigen; Keine Anfechtbarkeit des Beweisbeschlusses
Verfahrensgang
- AG Zossen, 18.10.2022 - 6 F 123/22
- OLG Brandenburg, 21.11.2022 - 13 WF 184/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 10.10.2017 - 2 WF 247/17
Anfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2022 - 13 WF 184/22
Dies gilt auch für Beweisanordnungen, die die Einholung eines psychologischen Sachverständigengutachtens vorsehen, da allein mit der Bestellung und Beauftragung eines Sachverständigen mangels Verpflichtung zur Duldung der Untersuchung bzw. zur Mitwirkung an dieser noch nicht in erheblichem Maße in die Rechte des Beteiligten eingegriffen wird (OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 2 WF 247/17 -, Rn. 21 - 23, juris;… Meyer-Holz in Keidel FamFG 19. Aufl. § 58 Rdnr. 30).Schließlich begründet auch die Nichtanhörung der Beteiligten zur Person des Sachverständigen keine Anfechtbarkeit des Beweisbeschlusses (BT-Drucksache 18/6985 B. Besonderer Teil zu Artikel 1 zu Nummer 1 am Ende; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 2 WF 247/17 -, Rn. 25, juris).
- OLG Schleswig, 07.05.2020 - 13 UF 4/20
Familienverfahren bei Kindeswohlgefährdung: Anforderungen an den Beweisbeschluss …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2022 - 13 WF 184/22
Der bestellte Sachverständige erfüllt als Diplom-Psychologe die nach § 163 Abs. 1 FamFG erforderliche Qualifikation (vgl. hierzu Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 13 UF 4/20 -, juris), mangels anderweitiger Anhaltspunkte auch in Ansehung der Besonderheiten des Kindes. - OLG Brandenburg, 27.01.2020 - 15 UF 245/19
Beschwerde gegen eine Ersetzung der Erklärung über eine …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2022 - 13 WF 184/22
Zur Erlangung von Informationen, die dem fallbearbeitenden Sachbearbeiter des Jugendamtes vorliegen, ist keine Schweigepflichtentbindungserklärung erforderlich, denn dieser ist bereits gemäß § 8a Abs. 2 SGB VIII von Rechts wegen verpflichtet, das Familiengericht über die Umstände der Gefährdung des Kindeswohls zu informieren, und darf ihm gemäß §§ 64, 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB VIII auch ohne Schweigepflichtentbindungserklärung die für die gerichtliche Entscheidung notwendigen Informationen übermitteln (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. Januar 2020 - 15 UF 245/19 -, juris).